Ausländische Unternehmen; MWST-Steuerpflicht
Mit Inkraftsetzung des revidierten MWST-Gesetzes per 1. Januar 2018 hat u.a. für ausländische Unternehmen, welche Leistungen in der Schweiz erbringen, eine bedeutende Änderung stattgefunden. Erbringen ausländische Unternehmen in der Schweiz Leistungen können diese in der Schweiz MWST-Steuerpflichtig werden. Für die Ermittlung des Umsatzes von CHF 100’000 (resp. CHF 150’000 für Sport- oder Kulturvereine oder gemeinnützige Institutionen) ist nicht mehr der in der Schweiz erzielte Umsatz massgebend, sondern der weltweite Umsatz, welcher in den meisten Fällen über CHF 100’000 liegt. Bei bestimmten Leistungsarten erfolgt aber eine von der Umsatzgrösse unabhängige Befreiung von der MWST-Pflicht.
Bei einer allfälligen MWST-Steuerpflicht muss das ausländische Unternehmen einen in der Schweiz ansässigen Steuervertreter bestimmen und bei der Eintragung ins MWST-Register eine Sicherheitsleistung bezahlen oder eine Bankgarantie einer inländischen Bank beibringen.
Wir empfehlen Ihnen, bezüglich der MWST-Steuerpflicht so früh als möglich Klarheit zu erlangen. Nur dadurch können in den Verträgen mit den Schweizer Leistungsempfängern die korrekten MWST- Hinweise vorgenommen werden und allfällige Steuernachforderungen vermieden werden.
Gerne nehmen wir für Sie die Abklärung der MWST-Steuerpflicht vor, vertreten Sie gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV und stehen Ihnen in allen Belangen Rund um die MWST zur Seite.
Christian Wittwer
Geschäftsführung